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Datenschutzänderung: Geschäftsführern und Mitarbeitern drohen Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe

Quelle: eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Köln – Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, das nationale Datenschutzrecht neu zu strukturieren und an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzupassen. Was sich dabei abzeichnet, ist, dass durch die Neuregelung Bußgeldhöhen für Unternehmen stark angehoben werden. Bislang galt laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Haftungshöchstgrenze von maximal 300.000 Euro. Jetzt bietet unter anderem Art. 83 Abs. 5 der DSGVO den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bei … weiterlesen »

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ARKM-Zentralredaktion
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