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Heizöl richtig lagern – neue gesetzliche Grundlagen

Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises appelliert an Hauseigentümer Heizöl sicher handzuhaben

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass Betreiber einer Ölheizung, im Allgemeinen Hauseigentümer, auch für die sichere Lagerung und Handhabung des Heizöls verantwortlich sind. Beides wird oft vernachlässigt, denn viele sind in dem Glauben, mit Wartung von Brenner und Kessel durch den Installateur und mit Reinigung der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger sei alles Nötige getan.

Nach Erfahrungen des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises kommt es immer wieder zu Schäden an nicht gewarteten Heizöltanks und beispielsweise Leitungen, verbunden mit dem Auslaufen teils erheblicher Ölmengen. Daraus resultieren nicht nur große Verschmutzungen von Gebäuden, Boden und Wasser, sondern auch hohe Sanierungskosten für die Verantwortlichen. Schließlich kann sogar eine umweltrechtliche Ahndung die Folge sein.

Das Umweltamt weist darauf hin, dass ab einer bestimmten Tankgröße oder bedingt durch andere Gegebenheiten (Tanklage unterirdisch und/oder im Wasserschutzgebiet) wiederkehrende, gesetzliche Sachverständigen-Prüfpflichten für Heizöllageranlagen gelten. Die Vorgaben hierzu haben sich mit Inkrafttreten vom 01.08.2017 der neuen „Verordnung über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV“ teilweise geändert. So ist nun bereits ab einem Volumen von 1 m immer eine sogenannte Inbetriebnahmeprüfung durch einen Sachverständigen nach AwSV erforderlich.

Darüber hinaus haben sich auch andere Anforderungen verschärft, z.B. die regelmäßige Prüfung durch Sachverständige von Tankanlagen innerhalb von Wassersschutzgebieten.

Außerdem gilt für Heizöltanks in gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten, dass diese nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz so zu errichten und betreiben sind, dass wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden und auch nicht auf eine andere Weise in ein Gewässer oder eine Abwasserbehandlungsanlage gelangen können. Erfüllen vorhandene Heizöllagertanks in Überschwemmungsgebieten diese gesetzlichen Anforderungen nicht, müssen sie bis zum 31.12.2021 nachgerüstet werden.

Ein besonderes Thema sind zur Zeit Kunststofftanks, die älter als 30 Jahre sind. Bei Tanks diesen Alters gibt der Hersteller keine Gewähr mehr auf die Stabilität. Dies führt dazu, dass solche Tanks von Sachverständigen unter Umständen als nicht mehr sicher eingestuft werden. Ein solches Sachverständigenurteil wiederum veranlasst die zuständige Wasserbehörde, vom Tankbetreiber Maßnahmen zu fordern. Hier ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Generelle Aussagen oder Empfehlungen hinsichtlich Tankaustausches sind hier nicht zielführend.

Quelle: OBK

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

6 Kommentare

  1. Wir heizen bei uns auch mit Heizöl und haben dementsprechend auch einen Heizöltank im Keller. Ich bin, wie scheinbar viele andere Hausbesitzer auch, immer davon ausgegangen, dass mit der Wartung von Brenner und Kessel durch den Installateur und durch die Reinigung der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger meine Pflicht erfüllt sei. Ich werde mich informieren, welche gesetzlichen Sachverständigenprüfpflichten für unseren Heizöltank bestehen und darauf achten, diesen ab sofort nachzukommen.

  2. Ich brauche eine neue Art, mein Haus zu heizen. Ich denke darüber nach, wie Heizöl eine gute Methode sein könnte. Vielen Dank für diesen Beitrag über die Lagerung von Heizöl.

  3. Das ist gut zu wissen, wie wichtig es ist, das Heizöl richtig zu lagern, damit es nicht ausläuft und möglicherweise die Umwelt schädigt. Meine Schwester denkt über Heizöl nach, also ich werde ihr darüber informieren, sodass sie weiß. Ich werde ihr empfehlen, herauszufinden, wie man das Heizöl richtig lagern soll und worauf man achten soll.

  4. Ich würde gerne eine Heizölbestellung aufgeben, allerdings bin ich unsicher, wie ich das Heizöl fachgerecht lagern soll. Unser Heizöltank ist aus Kunststoff und schon knapp 30 Jahre alt. Gut zu wissen, dass der Hersteller bei diesem Alter keine Gewähr mehr auf die Stabilität des Tanks gibt. Ich werde ihn also sicherheitshalber austauschen lassen, bevor ich meine Heizölbestellung mache.

  5. Ich wollte schon immer mehr wissen über heizöl. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.

  6. Ich stimme dem Oberbergische Kreis zu. Es macht Sinn, dass Betreiber einer Ölheizung für die sichere Lagerung verantwortlich sind. Eine gewisse Verantwortung ist eben schon gegeben.

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