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Kreis informiert über Kennzeichnung der Allergene

Informationsveranstaltungen zu EU-Kennzeichnungsrecht: Eine der wichtigsten Neuerung ist, dass nicht vorverpackte Ware nur noch mit Allergenkennzeichnung abgegeben werden darf

Oberbergischer Kreis – Wie diese Kennzeichnung ab Januar 2015 zu erfolgen hat, wurde durch eine nationale Verordnung festgelegt. Diese Verordnung wurde erst am 28.11.2014, also kurz vor Stichtag veröffentlicht. “Die Verordnung ließ den Verantwortlichen daher wenig Zeit, sich auf die veränderte Rechtslage einzustellen. Im Internet stehen viele widersprüchliche und teils falsche Informationen, wie die Kennzeichnung erfolgen muss”, sagt Kreisdezernent Dr. Christian Dickschen.

Um den bei uns ansässigen Lebensmittelunternehmern verlässliche Hilfestellung zu geben, bietet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Kennzeichnung der Allergene bei loser Ware an:

  • Mittwoch, 25.03.2015, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr, in der Gaststätte Wigger, Egen 3, in Wipperfürth
  • Freitag, 27.03.2015, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr, im Foyer des Kreishauses, Moltkestraße 42, in Gummersbach

Da nur begrenzter Platz zur Verfügung steht, bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt um telefonsche Anmeldung unter: 02261/88-3924.

Bei starker Nachfrage werden weitere Termine im April angeboten.

Der Vortrag wird außerdem anschließend auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises www.obk.de im Servicebereich- Lebensmittel und Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Hier sind bereits die aktualisierten Merkblätter „Kennzeichnung von Lebensmitteln im Einzelhandel für den Sofortverzehr“ und „Zusatzstoffe und Allergene Gastronomie“ veröffentlicht.

Stärkung des Verbraucherschutzes - Allergene müssen auch bei loser Ware gekennzeichnet werden (Foto:OBK).
Stärkung des Verbraucherschutzes – Allergene müssen auch bei loser Ware gekennzeichnet werden (Foto:OBK).

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