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Wann braucht man eine Baugenehmigung für den Wunschzaun?

Nun hat man einen großartigen Zaun beim Zaun-Shop gefunden und möchte ihn so schnell wie möglich aufbauen. Da stellt sich die Frage, ob man ihn überhaupt aufbauen kann. So geht es leider Millionen von Deutschen. Es kommt immer die Frage auf was man auf seinem Grundstück bauen darf und was nicht. Nachbarn beschweren sich häufig, wenn man etwas auf seinem Grundstück baut, was ihnen die Sicht versperrt oder sie in irgendeiner anderen Weise behindert.

Einfriedungstypen

Die meisten Menschen können gar nicht glauben wie vielfältig das Thema Zaunbau ist. Die Möglichkeiten und Unterschiede sind gewaltig. Hier muss man nach Nutzen der Einfriedung unterscheiden. Grundsätzlich gibt es aber immer Ausnahmen.

Einfriedungen stellen Abgrenzungen des Grundstücks zu anderen dar. Es wird unterschieden in folgende Einfriedungen:

Tote Einfriedung: Mauern und Zäune
Lebende Einfriedung: Mauern und Zäune
Grenzanlagen: Einfriedungen, die auf einer gemeinsamen Grenze gebaut sind
Stützmauern: Sicherung von Abhängen und Geröll
Sichtschutzzaun: Schutz vor Einsicht und bewahren der Privatsphäre
Ortsgegebenheiten

Foto: DW1988 / pixabay.com

Egal welche Einfriedung zur Geltung kommt, es müssen immer die Ortsgegebenheiten und die Maximalhöhe überprüft werden. Erst dann kann man einen Zaun bestellen und ihn bauen lassen. Gleichzeitig besteht immer das Recht den Zaun abzureißen, sollte er den Ortsgegebenheiten nicht entsprechen.

Was sind aber Ortsgegebenheiten? Beispielsweise haben alle Nachbarn einen schwarzen Zaun. Nun möchte man sich einen weißen Zaun in den Garten setzen. Davon ist aber abzuraten, weil diese Farbe nicht den Ortsgegebenheiten entspricht. Ebenso sollte der eigene Zaun nicht 2 Meter hoch sein, wenn alle Nachbarn einen Zaun von 160 cm Höhe haben. Es gilt hier immer die Regel, dass der gewünschte Zaun ins Nachbarschaftsbild passen muss.

Auch Grenzanlagen müssen sich an die Ortsgegebenheiten und Maximalhöhe halten. Sie müssen zudem mit dem Nachbarn abgesprochen werden. Sie dürfen weiterhin nur mit seiner Erlaubnis verändert oder abgerissen werden. In diesem Fall hat man es mit einem gemeinsamen Projekt zu tun. Eine richtige Absprache ist für den Erfolg des Projektes maßgebend.

Was Stützmauern angeht, so sind diese unabdinglich. Sie verfolgen andere Richtlinien im Gesetz. Sie dient zur Absicherung und muss nach den Gesetzen der Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes gebaut werden. Hier muss man sich mit den baulichen Richtlinien auseinandersetzen bis man endlich Erfolg hat.

Dieser Artikel Wann braucht man eine Baugenehmigung für den Wunschzaun? stammt vom ARKM-Wirtschaftsmagazin: Mittelstand Nachrichten.

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Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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