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Marienheide: Lebenshilfe mit Protestaktion gegen Ausgrenzung

Marienheide – Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung veranstaltet das Zentrum für Inklusion am 17.08. einen Stand am marienheider Wochenmarkt um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren.

„Durch das Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung“, erklärt Christian Schnepper, Leiter des Zentrums für Inklusion in Marienheide Unter dem Motto „es ist 5 vor 12 für ein modernes Teilhabegesetz“ können sich Bürger über den Stand des Gesetzesvorhabens und die Forderungen der Lebenshilfe informieren. Außerdem ruft die Lebenshilfe auch dazu auf, ihre Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Diese Petition kann bei der Standaktion vor Ort und im Zentrum für Inklusion unterzeichnet werden. Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung.

Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Folgen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

„Mir ist es wichtig selbstbestimmt so zu leben wie ich es möchte. Wenn das Gesetz so kommt sehe ich dafür schwarz“, so Patrick Brauner , Selbstvertreter im Zentrum für Inklusion. Die Lebenshilfe fordert daher , dass…

1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!

2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!

3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!

4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht viel en Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!

5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe , mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de

Veröffentlicht von:

Aline Walter
Aline Walter ist Redakteurin und kaufmännische Mitarbeiterin bei ARKM. Als Reporterin versorgt die Studentin des Medienmanagements sowie der Unternehmensführung die Oberberg-Nachrichten täglich mit aktuellen Nachrichten und Berichten aus der Region.

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