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Bevor operiert wird sollte man eine zweite Meinung einholen

Neuer Service der DAK-Gesundheit in Oberberg: Vor OP eine zweite Meinung einholen

Gummersbach – Operation an Rücken, Schulter, Hüfte oder Knie – ja oder nein? Um vor einem Eingriff die richtige Entscheidung zu treffen, kann die Meinung eines zweiten Experten helfen. Deshalb bietet die DAK-Gesundheit in Gummersbach jetzt eine kostenlose medizinische Beratung an. Eingriffe in diesen Bereichen gehören zu den häufigsten in Deutschland. Neben Risiken wie einer Infektion mit resistenten Keimen ist das Ergebnis nicht immer zufriedenstellend. Häufig lassen sich Beschwerden auch durch alternative Behandlungsmöglichkeiten wie Krankengymnastik und Schmerz-therapie beheben. Das Beratungsangebot der Krankenkasse ist im Internet unter www.dak.de/zweitmeinungsgutachten zu erreichen.

Der Service zur Zweitmeinung wird durch den Partner Medexo zur Verfügung gestellt, der über ein Netzwerk erfahrener Spezialisten verfügt. „Die unabhängigen Ärzte beurteilen die Erstdiagnose anhand von eingereichten Unterlagen und geben eine Einschätzung, ob eine Operation angebracht oder eine alternative Behandlung besser geeignet ist“, sagt Wolfgang Brelöhr von der DAK-Gesundheit in Gummersbach. Der Kunde kann die Zweitmeinung bequem über das Internet beantragen und bekommt dann spätestens nach zwei Wochen ein Gutachten in verständlicher Sprache zugeschickt.

Wann eine Zweitmeinung ratsam ist

Bei vielen Diagnosen gibt es mehr als eine mögliche Behandlungsform. Eine Zweitmeinung kann helfen, Alternativen zu ermitteln und so eventuell nicht notwendige Operationen zu vermeiden. Oft fühlt sich ein Patient aber einfach nicht ausreichend informiert und möchte sicher sein, die richtige Entscheidung zu treffen. Beim Zweitmeinungsservice der DAK- Gesundheit wird die Situation von unabhängigen Spezialisten beurteilt, deren Entscheidungen nicht durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden. Die kostenlose Zweitmeinung erhalten Versicherte der DAK- Gesundheit im Internet unter www.dak.de/zweitmeinungsgutachten.

Dort können sie alle Angaben zu ihrer Erkrankung machen und ihre Unterlagen hochladen. Der Datenschutz wird beim DAK-Zweitmeinungsservice streng gemäß den gesetzlichen Regelungen eingehalten. Alle teilnehmenden Ärzte sind an ihre Schweigepflicht gebunden. Weder Angehörige noch die behandelnden Mediziner erfahren von der Inanspruchnahme und dem Ergebnis der Zweitmeinung. Den Ärzten wiederum liegen auch keine Unterlagen der Krankenkasse vor. Ergänzend gibt es eine Hotline von Medexo, die bei Fragen weiterhilft.

Die DAK-Gesundheit ist mit rund 5,9 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Quelle: DAK-Gesundheit

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.
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