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Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern und Maifeuern

Engelskirchen – Osterfeuer und Maifeuer werden seit vielen Jahrhunderten im Rahmen der Brauchtumspflege angezündet. Osterfeuer sind zulässig am Ostersamstag, -sonntag und –montag. Das traditionelle Maifeuer ist zulässig am 30.04.

Foto: Gemeinde Engelskirchen
Foto: Gemeinde Engelskirchen

Diese Brauchtumsfeuer unterliegen nicht der Genehmigungspflicht, sollten aber, um Fehleinsätze der Feuerwehr zu vermeiden, rechtzeitig bei der Gemeinde Engelskirchen (Bürgerbüro, Tel.: 02263/83-401 – 406) angemeldet werden. Bedenken Sie bitte, Fehleinsätze der Feuerwehr sind kostenpflichtig.

Folgende Hinweise sollten Sie bei Brauchtumsfeuer beachten:

  • Beim Abbrennen hat sich jedermann so zu verhalten, dass Unfälle vermieden und die Nachbarn und Umwelt nicht beeinträchtigt werden.
  • Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenabfälle verbrannt werden.
  • Die Feuerstelle darf erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, um zu vermeiden, dass sich Tiere einen Unterschlupf suchen.
  • Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (z.B.  Altreifen, Teerpappe, Farben, Kunststoffe jeglicher Art, Altöle, Tapeten und Teppiche) ist verboten. Diese Stoffe können Stichflammen  hervorrufen, explosionsartig abbrennen und dadurch die Beteiligten gefährden. Ferner trägt der Abbrand dieser Stoffe mit dazu bei, unsere Umwelt durch Ruß und Gase zu belasten. Das Verbrennen dieser Materialien stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit nicht unerheblichenGeldbußen geahndet.
  • Das Anzünden des Oster- bzw. Maifeuers darf nur von Erwachsenen vorgenommen werden. Als Zündmaterial können folgende Mittel verwendet werden: Holz, Papier, Stroh und ähnliches. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte sowie andere brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht als Anzündhilfe oder zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.
  • Das Feuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Sollte das sehr lange dauern, sind die letzten Glutreste mit Wasser zu löschen. Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen. Löschmittel (z.B. Wasser) sollte jederzeit am Verbrennungsort bereitgehalten werden.
  • Der Standort des Oster- bzw. Maifeuers sollte nach Möglichkeit so gewählt werden, dass ein Mindestabstand von 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, 25 m von sonstigen baulichen Anlagen, 50 m von öffentlicher Verkehrsfläche und 10 m von befestigten Wirtschaftswegen eingehalten wird.

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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