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DSGVO: Datenschutzbeauftragter sollte jetzt bestellt werden!

DSGVO Datenschutzbeauftragter – (Lesezeit zirka 5 Minuten)

Gummersbach / Köln – In weniger als 8 Wochen sollte gem. DSGVO ein Datenschutzbeaufter (DSB) für Ihr Unternehmen bestellt werden. DSGVO steht für die neue Datenschutz-Grundverordung. Diese wird am 25.5.2018 wirksam. Viele Unternehmen haben die Wichtigkeit dieses Gesetzes immer noch nicht auf dem Schirm und laufen nun Gefahr, in die „Datenschutzbeauftragten Falle“ zu laufen.

DSGVO Datenschutzbeauftragter nicht nur bei größeren Unternehmen!

Die DSGVO wurde bereits im Mai 2016 verfasst – nach knapp zwei Jahren wird diese neue EU Verordnung nun wirksam. In unseren Recherchen mussten wir leider feststellen, dass scheinbar sehr viele Mythen und sehr viel Halbwissen herrscht. Dabei kann dieses neue Datenschutzgesetz sehr viel Geld kosten, wenn man dieses falsch versteht, oder zu spät begreift, welche Unternehmer-Hausaufgaben noch gemacht werden müssen.

Windige Juristen und zahlreiche Verbrauchervereine reiben sich derzeit schon in vollkommener Vorfreude die Hände. Die Mittelstand Nachrichten durften vor 4 Wochen bei einem „Initialtreffen“ eines neuen Abmahnvereins aus Köln dabei sein. Irrtümlicherweise wurde der Chefredakteur als potentieller DSGVO Datenschutzbeauftragter eingeladen. Auf dem Treffen saßen 28 Datenschutzbeauftragte, 14 Rechtsanwälte und 27 Vereinsmitglieder am Tisch. Ein perfider Plan wurde vorgestellt:

Der Verein recherchiert Kapitalgesellschaften.
Mit den Angaben aus der Creditreform Datenbank wird dann die Mitarbeiteranzahl herausgesucht.
Alle Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter haben, erhalten von einem Callcenter ein Angebot.
Natürlich nur die Unternehmen, die auf ihrer Internetseite keinen Datenschutzbeauftragten stehen haben.
Lehnt das Unternehmen das Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten ab, dann kommen die Anwälte ins Spiel.
Diese erhalten dann vom Abmahnverein einen Abmahnauftrag. Streitwert: 20 Millionen Euro!
Der Abmahnverein macht mit dem Anwalt „Fifty:Fifty“.
Bestellt die Firma zuvor einen DSB, dann bekommt der Abmahnverein 20% von den teilnehmenden DSB.
Nicht in die Datenschutzbeauftragten Falle reintappen!

Der Gesetzgeber hat leider sehr viele Interpretations-Möglichkeiten bei der DSGVO geschaffen. Viele Unternehmer glauben immer noch, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten brauchen. Viele sehen nur die „9 Mitarbeiter Grenze“ und glauben, dass die DSGVO für die keine Verpflichtungen mit sich bringt. Gerade Ärzte, Apotheker und Heilpraktiker laufen definitiv in die Datenschutzbeauftragten Falle. Aber auch Online-Shop Betreiber, die sehr viele sensible persönliche Daten (Paypal-Konten, Geburtsdaten, Kreditkartennummern …) ständig verarbeiten, brauchen einen Datenschutzbeauftragten – zumindest im Impressum.

Am 25.5.2018 ist Schluss mit lustig. Vorher sollten Sie auf jeden Fall ihre Hausaufgaben gemacht haben. Eigentlich ist das Missverständnis der DSGVO nicht die wirkliche „Datenschutzbeauftragten Falle“, sondern die Tatsache, dass die möglichen Datenschutzbeauftragten – gerade auf dem flachen Land – schon fast alle „dicht“ sind. Sie haben schlicht und einfach keine freien Kapazitäten … weiterlesen »

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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