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Die Liberalisierung des Strommarktes und die daraus resultierenden Möglichkeiten

Ab dem Jahr 1998 wurde der Strommarkt in Deutschland liberalisiert, woraus für Verbraucher und Stromanbieter neue Möglichkeiten resultierten. Grundidee war es, durch diese Deregulierung neue Anbieter auf den Markt zu bringen, Monopole zu verhindern und die Kosten für die Verbraucher zu senken. Das Energiewirtschaftsgesetz bildete die Grundlage zur Liberalisierung, die es jedem Verbraucher ermöglicht seinen Stromanbieter selbst auszusuchen. Darüber hinaus dürfen Stromanbieter ihre Leistungen auch überregional anbieten. Bereits zwei Jahre nach der Liberalisierung des Strommarktes konnten Verbraucher sinkende Strompreise feststellen.

Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde

Foto: pixabay.com

Über die sinkenden Preise konnten sich die Verbraucher aber nur eine kleine Weile freuen. Schnell konnten einzelne Stromanbieter wieder die Monopolmacht einnehmen, 2001 bereits beherrschten etwa 10 Stromanbieter 80 Prozent des Marktes. Im Jahr 2005 wurde das Thema Liberalisierung des Strommarktes erneut in Angriff genommen. Als eine Regulierungsbehörde wurde die Bundesnetzagentur geschaffen, welche es zunächst einmal schaffen sollte, auch tatsächlich jedem Stromanbieter den Zugang zu den Versorgungsnetzen zu ermöglichen. Zudem sollte sie den Markt wieder ein Stück weit regulieren und hat Netzgebühren eingeführt, die es auch kleinen Unternehmen ermöglicht am Wettbewerb teilzunehmen.

Behinderungen der Liberalisierung

Dass es noch immer nicht zu einer völligen Liberalisierung des Strommarktes gekommen ist, hat vielfältige Ursachen. Zum einen greift die EU-Wettbewerbs-Kommission in den Prozess mit ein, indem sie den Verkauf und die Erzeugung von Strom strikt trennen will, zum anderen kann eine vollständige Liberalisierung auch aufgrund von Spekulationen auf Strompreise und der Ökostromdebatte nicht komplett umgesetzt werden.

Was bedeutet die Liberalisierung für den Verbraucher?

Grundsätzlich können Verbraucher ihren Stromanbieter heute frei wählen. Seit den Anfängen der Liberalisierung haben sich die Möglichkeiten hier für den Verbraucher stetig verbessert. Seit der im Herbst 2010 erfolgten Marktrollentrennung haben Verbraucher sogar die Möglichkeit sich bis zu 6 Wochen nach einem Umzug rückwirkend bei einem günstigeren Anbieter anzumelden. Doch nicht nur bei einem Umzug macht der Wechsel Sinn, auch ohne Umzug haben Verbraucher die Gelegenheit ihren Anbieter frei zu wählen.

Ein Vergleich des Anbieters lohnt in den meisten Fällen

Dennoch lohnt es sich aus Verbrauchersicht in jedem Fall zu überprüfen, ob man zu einem günstigen Stromanbieter wechseln kann. Derartige vergleiche sind heutzutage schnell im Internet durchzuführen und geben unmittelbar Aufschluss über mögliches Einsparpotenzial. Dabei haben Verbraucher bei einem solchen Wechsel nichts zu befürchten. Viele befürchten durch einen Fehler oder Ähnliches im Zweifel Wochen lang ohne Strom zu sein. Doch auch wenn sich die Stromanbieter untereinander nicht einig werden können, im Notfall sorgt der örtliche Grundversorger für den Strom. Eine interessante Infoquelle zum Thema findet … weiterlesen »

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
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