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Ausstellung „Minijob – Minichance?“ im Foyer des Kreishauses

Oberbergischer Kreis – Der Oberbergische Kreis präsentiert in der Zeit von Dienstag, 10. bis Freitag, 13. Juni 2014 die Ausstellung „Minijob – Minichance?“. Das “Netzwerk W”, die Landesinitiative “Netzwerk W – Netzwerke(n) für die erfolgreiche Berufsrückkehr” hat die Austellung erstellt.

Sie ist zu sehen im Foyer des Kreishauses, Moltkestraße 42 in Gummersbach. Die Ausstellung gibt auf 13 Schautafeln Auskunft über alles Wissenswerte zum Thema Minijob und zeigt anhand von Beispielen viele Aspekte dieser Beschäftigungsform auf. „Ich fand die Idee der Gleichstellungsbeauftragten, die Ausstellung zum Thema Minijob ins Kreishaus zu holen, auf Anhieb gut. Nur wer gut informiert ist, kann sich richtig entscheiden!“ sagt Kreisdirektor Jochen Hagt.

„Der Minijob hatte ursprünglich das Ziel einerseits als Brücke für Langzeitarbeitslose und Frauen nach einer langen familienbedingten Erwerbsunterbrechung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu dienen. Andererseits sollten bereits abgesicherte Erwerbstätige eine unbürokratische Möglichkeit für einen Hinzuverdienst bekommen. Nebenverdienste sollten gerade für Auszubildende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner mit wenig Aufwand möglich sein. Fehlentwicklungen haben dieses arbeitsmarktpolitische Instrument immer wieder in den Fokus gerückt und zu Anpassungen sowie Nachbesserungen geführt, zuletzt 2013.“

Sabine Steller (Gleichstellungsbeauftragte beim Oberbergischen Kreis) und Kreisdirektor Jochen Hagt werben für die Ausstellung im Foyer des Kreishauses - Foto: OBK
Sabine Steller (Gleichstellungsbeauftragte beim Oberbergischen Kreis)
und Kreisdirektor Jochen Hagt werben für die Ausstellung im Foyer des
Kreishauses – Foto: OBK

Die Verdienstgrenze wurde auf 450 € angehoben. Bis zu dieser Grenze können Steuer- und Sozialabgaben pauschal erhoben werden. Bereits im Jahr 2011 gab es fast 7 Millionen Beschäftigte in Minijobs in gewerblichen Unternehmen und 230.000 in privaten Haushalten. Sabine Steller, Gleichstellungsbeauftragte des Oberbergischen Kreises, merkt hierzu an: “62 % der gewerblichen und 91 % der Minijobs in den Haushalten werden von Frauen ausgeübt. Während viele Frauen den Minijob als maßgeschneiderte Arbeitsform in ihrer derzeitigen Lebenssituation empfinden, bietet diese keinen Schutz vor Altersarmut und kann keinesfalls eine existenzsichernde, für das Alter vorsorgende Beschäftigung ersetzen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Minijob die von ihm erwartete Brückenfunktion hin in eine Vollbeschäftigung leider bisher nicht erfüllt.“

„Aus wirtschaftlicher Sicht der Arbeitgeber muss noch ergänzt werden, dass der Minijob aus vielen Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Einzelhandel und dem Dienstleistungsbereich, insbesondere den Pflege- und Sozialleistungen, nicht mehr wegzudenken ist”, sagt Kreisdirektor Jochen Hagt. “Die Minijobberinnen und Minijobber helfen vor allem vielen kleinen Betrieben, auf Nachfrage- und Wetterschwankungen passgenau zu reagieren. Dies gilt auch für die Dienstleistungen im Haushalt.“

„Bedenklich wird dies“, so Sabine Steller, „wenn der Minijob in manchen Bereichen die voll sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung verdrängt.“ Übereinstimmend sagen beide auf die Frage: Minijob – Minichance?: „Ja, aber .“ Eine Infobroschüre zum Thema haben die Gleichstellungsbeauftragten der Städte Wiehl und Gummersbach, der Gemeinde Engelskirchen und des Oberbergischen Kreises derzeit in Arbeit. Sie kann voraussichtlich Ende Juni 2014 dort angefordert werden. Die Landesinitiative Netzwerk W(iedereinstieg) fördert Aktivitäten zum qualifizierten beruflichen Wiedereinstieg

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
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