Hückeswagen: Martinsfeuer – Informationen des Ordnungsamtes
Hückeswagen – Demnächst beginnt wieder die Zeit der Martinsfeuer. Auch wie bei den Osterfeuern sind hier bestimmte Regularien einzuhalten, auf die das Ordnungsamt hinweisen möchte.
Martinsfeuer dürfen nur in der Zeit vom 05. bis 11. November abgebrannt werden und müssen zwei Wochen vorher schriftlich beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Das erforderliche Anmeldeformular sowie weitere Informationen, z.B. zu den Schutzabständen zu Gebäuden, ist auf der städtischen Homepage www.hueckeswagen.de unter dem Stichwort „Brauchtumsfeuer“ zu finden. Außer dem Formular muss ein Lageplan, in dem der Abbrennort des Feuers eingetragen ist, einzureichen.
Wer ein unangemeldetes Feuer abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Mit Kontrollen durch das Ordnungsamt bzw. die Feuerwehr muss gerechnet werden.
Wir wünschen einen angenehmen Verlauf der Martinsfeuer!
Veröffentlicht von:
- Aline Walter ist Redakteurin und kaufmännische Mitarbeiterin bei ARKM. Als Reporterin versorgt die Studentin des Medienmanagements sowie der Unternehmensführung die Oberberg-Nachrichten täglich mit aktuellen Nachrichten und Berichten aus der Region.
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